01.02.2023 - Leitfaden bei Coronasymptomen
Die fünftägige Isolationspflicht entfällt. Es gilt jedoch weiterhin der Grundsatz: Wer krank ist, sollte die Schule nicht besuchen.
Die Testpflicht entfällt. Es müssen daher keine Testergebnisse mehr in der Schule vorgelegt werden.
Die monatliche Verteilung von Selbsttests durch die Schule fällt weg. Wir werden den Kindern in den nächsten Tagen letztmalig Tests für den häuslichen Gebrauch mitgeben.
Es ist weiterhin möglich zum Selbst- und Fremdschutz eine Maske zu tragen.
Die allgemeinen Hygieneregeln gelten weiterhin.
10.08.2022 - aktuell geltender Hygieneplan