ES – Konzept
zum Umgang mit Kindern mit Gefühls- und Verhaltensstörungen
Grundschule Sankt Hubert
Hohenzollernplatz 21
47906 Kempen
1. Vorwort
Die Schule hat sowohl einen Bildungs- als auch einen Erziehungsauftrag.
Sie soll Wissen, Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen vermitteln.
Erziehung in der Schule beinhaltet im Wesentlichen, den primär in der Familie stattfindenden Erziehungsprozess zu unterstützen, insbesondere den der Sozialisation, nämlich die Heranführung an gültige gesellschaftliche Normen und Wertvorstellungen und die Unterbindung unerwünschten Verhaltens. Kinder müssen lernen, zwischen akzeptablem und inakzeptablem Verhalten zu unterscheiden.
In den letzten Jahren ist aber immer deutlicher geworden, dass Erziehung bzw. Verhaltensregulierung bei einem großen Teil der Schülerschaft mehr und mehr von der Familie in die Schule verlagert wird. Schwierige Familienverhältnisse, hilflose Eltern, falscher Erziehungsstil, ein häufiger Wechsel von Bezugspersonen, Familien, in denen die Maßstäbe klassischer Erziehung fehlen, sind unter anderem Gründe für diese Entwicklung.
Verhaltensauffälligkeiten und Defizite in der Sozialisation manifestieren sich in Nichtbeachtung von Regeln, Unterrichtsstörungen, undiszipliniertem Verhalten, Clownerien, Beleidigungen, Streit, verbalen Entgleisungen, extremer Schüchternheit oder Überängstlichkeit. Alle diese Faktoren sind häufiger werdende Erscheinungsformen im schulischen Alltag und im Unterricht.
Um erfolgreiches Lernen zu ermöglichen, ein zufriedenstellendes Lernklima und störungsfreie Lernsituationen zu schaffen und zu garantieren, müssen Lehrkräfte auf Verhaltensauffälligkeiten von Schülern und Schülerinnen konsequent reagieren.
Neben einer gründlichen Reflexion der Auffälligkeiten, eventuell auch ihrer Ursachen, ist es daher notwendig, mit professioneller Distanz, Souveränität, pädagogischem Feingefühl und unter Berücksichtigung der Individualität der Schüler und Schülerinnen Lösungsstrategien für und Interventionsmöglichkeiten bei Verhaltensauffälligkeiten zu entwickeln und gezielt einzusetzen.
Im nachfolgenden ES-Konzept ist ein praxisnaher Maßnahmenkatalog konzipiert worden, der vorhandene Präventionsmaßnahmen sowie Möglichkeiten geeigneter, effizienter pädagogischer Reaktionen und Schritte bei schulischem Fehlverhalten aufzeigt.
2. Was sind Gefühls- und Verhaltensstörungen?
Dem ES-Konzept liegt folgendes Verständnis von Gefühls- und Verhaltensstörungen zu Grunde:
Council for Children with Behavior Disorders:
„Der Begriff Gefühls- und Verhaltensstörungen beschreibt eine Beeinträchtigung (disability), die in der Schule als emotionale Reaktionen und Verhalten wahrgenommen werden und sich von altersangemessenen, kulturellen oder ethnischen Normen soweit unterscheiden, dass sie auf die Erziehungserfolge des Kindes oder Jugendlichen einen negativen Einfluss haben. Erziehungserfolge umfassen schulische Leistungen, soziale, berufsqualifizierende und persönliche Fähigkeiten.
Eine solche Beeinträchtigung ist
- mehr als eine zeitlich begrenzte, erwartbare Reaktion auf Stresseinflüsse in der Lebensumgebung;
- tritt über einen längeren Zeitraum in zwei verschiedenen Verhaltensbereichen (settings) auf, wobei mindestens einer dieser Bereiche schulbezogen ist; und
- ist durch direkte Interventionen im Rahmen allgemeiner Erziehungsmaßnahmen insofern nicht aufhebbar, als diese Interventionen bereits erfolgslos waren oder erfolglos sein würden.
Gefühls- und Verhaltensstörungen können im Zusammenhang mit anderen Behinderungen auftreten und erfordern für ihre Beschreibung Informationen aus verschiedenen Quellen und Messverfahren.“ (Opp, 2003, 509ff.)
3. Bandbreite von Gefühls- und Verhaltensstörungen nach Myschker
Nach Myschker lassen sich Verhaltensstörungen in vier Klassen einteilen.
4. Prävention
Das schulische Leben und Lernen ist von dem Leitgedanken „Alle sollen sich wohl fühlen“ geprägt. Damit dieses wirklich für alle Kinder gelten kann, kommt der Prävention als wirkungsvollste Maßnahme bei Lern- und Verhaltensproblemen eine außerordentlich hohe Bedeutung zu.
Wesentliches Element der präventiven Arbeit ist das Classroom-Management. Die äußere Strukturierung von Unterricht und Klassenraum hilft den Kindern, inneren Halt zu finden. Dieses geschieht in der täglichen Arbeit durch:
· Vorbereitung des Klassenraumes
· Ziel- und Verlaufstransparenz
· Schaffen eines positiven Lernklimas (einschl. positiver Haltung zu den Kindern)
· Vorbereitung des Unterrichts
· Nutzung kooperativer Lernformen
Darüber hinaus sind die Schul-, Klassen- und Pausenregeln von hoher Bedeutung. Sie bilden die Grundlage für ein entspanntes soziales Miteinander und finden sich in visualisierter Form in den Fluren der Gebäude und in den Klassenräumen. Zu Beginn eines jeden Schuljahres werden die Regeln bearbeitet.
Eltern sind in der präventiven Arbeit wichtige Partner. Der positive Kontakt zu ihnen und ein wertschätzender Umgang sind von hoher Bedeutung. Eltern müssen als Experten für ihr Kind ernst genommen werden. Von diesem Grundsatz ist der Austausch und Umgang miteinander geprägt.
Viele Kinder verbringen nicht nur die Unterrichtszeit sondern auch noch Teile ihrer Freizeit in der Schule. In sehr viel höherem Maße wird Schule für sie auch Lebensort. Diese Kinder begegnen nicht nur Lehrerinnen und Lehrern sondern auch Erzieherinnen und Erziehern in der Betreuung oder in der OGS. Eine „flüssige“ Kommunikation dieser an Schule beteiligten Personen ist daher weiterer wichtiger Bestandteil der präventiven Arbeit.
Folgende Programme sind zusätzliche Bausteine der präventiven Arbeit:
Lubo (Jg. 1)
Im 1. Schuljahr wird wöchentlich eine Stunde mit Lubo, einem grünen Außerirdischen, gearbeitet. Dieses Programm dient der Förderung der sozial-kognitiven Informationsverarbeitung und der beteiligten emotionalen Prozesse. Gefühle sollen bewusst wahrgenommen, erkannt und verstanden werden.
Das kleine WIR (Jg. 2)
Im 2. Schuljahr wird mit Hilfe des Buches „Das kleine WIR“ zum Wir-Gefühl gearbeitet, was für das Leben und Lernen als Klassengemeinschaft von hoher Bedeutung ist.
Klassenrat (Jg. 3 und 4)
In den Jahrgängen 3 und 4 findet wöchentlich eine Stunde statt, in der der Klassenrat tagt. Schülerinnen und Schüler beraten, diskutieren und entscheiden nach festgelegten Ritualen und Regeln über selbst gewählte Themen. So können die Kinder ihr Zusammenleben aktiv gestalten. Das fördert die Klassengemeinschaft und schafft ein positives Lernklima.
In den Klassenratsstunden werden die Kinder ausdrücklich auch ermutigt, Situationen zu beschreiben, in denen Kinder der Klasse durch besondere, positive Verhaltensweisen aufgefallen sind.
Gewaltfrei lernen (alle Jahrgänge)
Die Kinder erproben mit externen TrainerInnen viele Partner- und Kooperationsspiele sowie Teamworkübungen erproben haben dabei viel Spaß. Darüber hinaus wird die Stopp-Regel, mit der sich kleinere Konflikte schnell in festgelegten Schritten klären lassen, intensiv trainiert. Einheitlich eingeführt gibt diese Regel Kindern und Erwachsenen klare Strukturen für den Vor- und Nachmittagsbereich.
5. Maßnahmen der Schule zur Unterstützung
Gefühls- und Verhaltensstörungen können sich im schulischen Alltag sehr verschieden äußern und bedürfen daher auch unterschiedlicher Konsequenzen und Reaktionen.
Die internalisierenden Störungen (Angst, Depression, ..) müssen von und in Schule wahrgenommen werden, sie äußern sich häufig aber eher „still“ und „im Hintergrund“, so dass sie stark individualisiert in den Blick genommen werden müssen. Die multiprofessionelle Arbeit ist hier von Anfang an sehr wichtig, die einzelnen Handlungsschritte sind aber dann sehr individuell und lassen sich nicht im Rahmen eines Konzeptes festschreiben.
Im schulischen Kontext zeigen sich Gefühls- und Verhaltensstörungen an verschiedenen Stellen, die im Folgenden in den Blick genommen werden.
a) Unterrichtsverweigerung
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Situation: Unterrichtsverweigerung |
Reaktion |
Konsequenz |
1 |
· Sch. verweigert die Mitarbeit |
· Gespräch mit Sch. |
· Nacharbeit zu Hause (falls möglich) oder im Anschluss an den Unterricht
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2 |
· Sch. verweigert häufig die Mitarbeit |
· Gespräch mit Sch. · telefonische Benachrichtigung der Eltern · Dokumentation des Verhaltens (Datum) und getroffener Verabredungen |
· Aufarbeitung der versäumten Unterrichtsinhalte zu Hause oder im Anschluss an den Unterricht |
3 |
· Sch. verweigert weiterhin die Mitarbeit |
· Beratung der Lehrkraft durch Förderschullehrkraft, Schulsozialarbeit und Schulpsychologen · Gespräch mit Sch. unter Beteiligung von Schulsozialarbeit · schriftliche Einladung zum persönlichen Gespräch an die Eltern (Musterbrief) · Dokumentation (s.o.) |
· Aufarbeitung der versäumten Unterrichtsinhalte zu Hause oder im Anschluss an den Unterricht |
4 |
· Sch. verweigert immer den Unterricht und stört dabei |
· Weiterleitung der Dokumentation (s.o.) an die Schulleitung · Elterngespräch mit KL, FL und SL · Dokumentation s.o. |
· Verdeutlichung der schulischen Grenzen im Gespräch E, SL und FL · evtl. Überprüfung des Sch. auf sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf · evtl. Beantragung eines Integrationshelfers |
b) Streitigkeiten/Beschimpfungen/Schlagen
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Situation: Streitigkeiten |
Reaktion |
Konsequenz |
1 |
· Sch. sind gelegentlich in Streitigkeiten involviert |
· soziale Verhaltensregeln im Gespräch mit Sch. verdeutlichen |
· Entschuldigung und |
2 |
· Sch. sind wiederholt in Streitigkeiten involviert |
· soziale Verhaltensregeln im Gespräch mit Sch. verdeutlichen · Thematisierung im Klassenrat (in den Jg. 3 und 4) · Dokumentation in Schülerakte |
· ggf. inhaltliche Aufarbeitung im Unterricht, z.B. unter Verwendung des Lehrwerkes „Team Geister“ · Verstärkerplan |
3 |
· Sch. sind häufig in Streitigkeiten involviert |
· Gespräch mit Sch. unter Beteiligung von Schulsozialarbeit · schriftliche Einladung zum persönlichen Gespräch an die Eltern (Musterbrief) · Dokumentation in Schülerakte |
· Schulregel-Protokoll · ggf. alternative Pausengestaltung |
4 |
· Sch. ist täglich in Streitigkeiten verwickelt |
· Gespräch mit Sch. · schriftliche Einladung zum persönlichen Gespräch an die Eltern (Musterbrief), KL und SL · Weiterleitung an das Jugendamt · Beratung der Lehrkraft durch Schulpsychologie · Dokumentation in Schülerakte |
· ggf. Ordnungsmaßnahme · Verdeutlichen der schulischen Grenzen · Hinweis auf externe Hilfen · Überprüfung des Sch. auf sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf/ Antrag auf Integrationshilfe |
c) Störungen des Unterrichts
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Situation: Störungen durch „Geräusche“, „Reinrufen“, Nebengespräche, Herumlaufen, Aufstehen |
Reaktion |
Konsequenz |
1 |
· Sch. stören manchmal den Unterricht durch „Geräusche“, „Reinrufen“, Nebengespräche, Herumlaufen, Aufstehen |
· Hinweis auf Klassen- und Gesprächsregeln (auch stumm) |
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2 |
· Sch. stören häufig den Unterricht durch „Geräusche“, „Reinrufen“, Nebengespräche, Herumlaufen, Aufstehen |
· soziale Verhaltensregeln im Gespräch mit Sch. verdeutlichen |
· Erinnerungsbilder auf Tisch · Verstärkerplan · evtl. Unterstützung durch Helferkinder |
3 |
· Sch. stören ständig den Unterricht durch „Geräusche“, „Reinrufen“, Nebengespräche, Herumlaufen, Aufstehen |
· Gespräch mit Sch. · schriftliche Einladung zum persönlichen Gespräch an die Eltern (Musterbrief) · Inanspruchnahme kollegialer Beratung (Team-teaching/Hospitation) · Dokumentation in der Schülerakte |
· Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde (Sch. geht mit Arbeitsmaterial in eine parallele Lerngruppe) · Förderplan · Verstärkerplan |
4 |
· Sch. stört immer den Unterricht durch „Geräusche“, „Reinrufen“, Nebengespräche, Herumlaufen, Aufstehen |
· Gespräch mit Sch. · schriftliche Einladung zum persönlichen Gespräch an die E, KL und SL, (Musterbrief) · Inanspruchnahme kollegialer Beratung (Team-teaching/Hospitation) · Beratung der Lehrkraft durch Förderschullehrkraft und Schulpsychologen · Dokumentation in der Schülerakte |
· ggf. Ordnungsmaßnahme · Verdeutlichen der schulischen Grenzen · Hinweis auf externe Hilfen (z.B. Erziehungsberatungs-stelle) an die Eltern · Überprüfung des Sch. auf sonderpädago-gischen Unterstützungsbedarf/ Antrag auf Integrationshilfe |
d) Gewalt gegen andere Sch oder L
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Situation: Gewalt gegen andere Sch, L |
Reaktion |
Konsequenz |
1 |
· Sch. wendet einmalig Gewalt gegen Sch oder L an |
· Sichern der Situation (Separieren der Konfliktpartner, Problemlösung erst nach Beruhigung der Situation) · Dokumentation in der Schülerakte |
· Gespräch mit entsprechendem Sch, wenn Situation sich beruhigt hat · Hilfeangebote, Beratungsgespräch · Information an die Eltern · Wiedergutmachung an entsprechende Person · Mündliche oder schriftliche Missbilligung aussprechen |
2 |
· Sch. wendet wiederholt Gewalt gegen Sch oder L an |
· Sichern der Situation (Separieren der Konfliktpartner, Problemlösung erst nach Beruhigung der Situation) · Gespräch des Sch. mit Schulsozialarbeiterin · schriftliche Einladung zum persönlichen Gespräch an die Eltern und KL (Musterbrief) · Dokumentation in der Schülerakte |
· Gespräch mit Sch und Eltern, · Hinweis auf externe Hilfen (z.B. Erziehungsberatungs-stelle) an die Eltern · Schulregel-Protokoll |
3 |
· Sch. wendet erneut Gewalt gegen Sch oder L an |
· Sichern der Situation (Separieren der Konfliktpartner, Problemlösung erst nach Beruhigung der Situation) · wiederholte schriftliche Einladung zum persönlichen Gespräch an die Eltern , KL und SL, (Musterbrief) · Inanspruchnahme kollegialer Beratung
(Team-teaching/Hospitation) · Beratung der Lehrkraft durch Förderschullehrkraft und Schulpsychologen · evtl. Schulamt informieren · Dokumentation |
· Ordnungsmaßnahme · Verdeutlichen der schulischen Grenzen · Hinweis auf externe Hilfen · Überprüfung des Sch. auf sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf/ Antrag auf Integrationshilfe |
e) Sachbeschädigung
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Situation: Sachbeschädigung |
Reaktion |
Konsequenz |
1 |
· Sch. beschädigt anderes Eigentum |
· mündlicher Hinweis · soziale Verhaltensregeln im Gespräch mit Sch. verdeutlichen · je nach Schaden telefonisches Gespräch mit den Eltern |
· Wiedergutmachung angerichteten Schadens |
2 |
· Sch. beschädigt wiederholt anderes Eigentum |
· soziale Verhaltensregeln im Gespräch mit Sch. verdeutlichen · Gespräch des Sch. mit Schulsozialarbeiterin · schriftliche Einladung zum persönlichen Gespräch an die Eltern (KL und Eltern) (Musterbrief) · Dokumentation in der Schülerakte |
· Schulregel-Protokoll · Wiedergutmachung angerichteten Schadens |
3 |
· Sch. beschädigt regelmäßig anderes Eigentum |
· Gespräch mit Sch. · schriftliche Einladung zum persönlichen Gespräch an die Eltern, KL und SL (Musterbrief) · Dokumentation in der Schülerakte |
· Wiedergutmachung angerichteten Schadens · Verdeutlichen der schulischen Grenzen · Hinweis auf externe Hilfen (z.B. Erziehungsberatungs-stelle) an die Eltern · ggf. Ordnungsmaßnahme |
6. Hilfe-Netzwerk: Kooperation mit außerschulischen Stellen
Der Umgang mit Schülerinnen und Schülern mit Gefühls- und Verhaltensstörungen erfordert ein professionelles Hilfe-Netzwerk, das sich nicht allein auf Schule beschränkt. Wichtige außerschulische Ansprechpartner sind:
· schulpsychologischer Dienst
· verschiedene Therapeuten
· I-Helfer und entsprechende Koordinatoren der Arbeit
· Polizei
· Jugendamt
· …
7. Evaluation
Das ES-Konzept wird vor der letzten Lehrerkonferenz eines jeden Schuljahres evaluiert. „Kleine“ Veränderungs- bzw. Nachsteuerungswünsche werden in der letzten Lehrerkonferenz thematisiert und direkt erarbeitet. Größere Wünsche werden in der gemeinsamen Arbeit im sich anschließenden neuen Schuljahr aufgegriffen.