Grundschule St. Hubert
Grundschule St. Hubert

 

 

Konzept

zum Einsatz des Schulhundes Fine

 

 

Grundschule Sankt Hubert

Hohenzollernplatz 21

47906 Kempen

1.    Einführung

 

„Hunde stellen keine Anforderungen und haben keine Erwartungshaltung. Sie nähern sich unvoreingenommen und akzeptieren jeden Menschen ohne Vorurteile. Sie schenken Vertrauen und sind auch vertrauenswürdig. Sie vermitteln Nähe, Sicherheit und Geborgenheit.“ (Röger-Lakenbrink 2006)

 

Der Hund ist das älteste Haustier des Menschen. Wissenschaftlich nachgewiesen ist seine Domestikation vor ca. 15000 Jahren. Haustiere können durch ihre bloße Anwesenheit das Wohlbefinden des Menschen steigern. Hunde zeichnen sich insbesondere durch ihre Kooperations- und Interpretationsfähigkeit der menschlichen Körpersprache aus. Das führt dazu, dass sie versuchen, uns zu verstehen und zu unterstützen.

Hunde wurden früher überwiegend zur Bewachung von Haus, Hof und Vieh und im Bereich der Jagd eingesetzt. Inzwischen hat auch die physische, psychische und soziale Unterstützung des Menschen zunehmend an Bedeutung gewonnen.

Die Institution Schule muss die gesellschaftlichen Veränderungen der letzten Jahre in ihre Arbeit aufnehmen und wird dadurch immer mehr zum Sozialisierungsort für viele Kinder. Schule leistet einen immer größeren Beitrag bei der Entwicklung sozialer Kompetenzen. Der Hund als Pädagoge auf vier Pfoten kann hier die schulische Arbeit unterstützen. Er nimmt jedes Kind vorurteilsfrei an, eröffnet neue Wege sozialer Interaktion und gestaltet Schule zu einem angenehmen Lebens- und Lernort.

 

 

 

 

2.    Einsatzmöglichkeiten von Schulhunden

 

Für die Schule sind drei Einsatzmöglichkeiten eines Schulhundes denkbar.

 

(Schul-)Besuchshunde

Diese Hunde kommen ein- oder mehrmals für eine oder mehrere Stunden in die Schule, um z.B. die Arbeit an einem Projekt zum Thema Hund zu ermöglichen. Sie sind entsprechend ausgebildet und auf ihre Eignung getestet.

 

 

Assistenzhunde

In dieser Gruppe werden Hunde zusammengefasst, die Menschen mit körperlichen und/oder geistigen Einschränkungen ständig begleiten.

 

Schul(begleit)hunde

Schul(begleit)hunde sind Präsenzhunde und verbringen als solche regelmäßig festgelegte Zeiten im Klassenraum. Dabei sind sie in Begleitung ihrer BesitzerIn, einer PädagogIn. Diese Hunde durchlaufen eine spezielle Ausbildung.

Schulhunde können dabei als Unterrichtsgegenstand im Mittelpunkt stehen oder auch als Lernbegleiter einzelne Aufgaben übernehmen. Sie können Vorbild und Kamerad sein und sich motivierend auf das Arbeits- und Sozialverhalten auswirken.

 

 

 

 

3.    Notwendige Rahmenbedingungen

 

Genehmigung des Schulhundes

Der Einsatz des Schulhundes erfolgt auf Grundlage einer Entscheidung der Schulleitung im Rahmen der schulischen Eigenverantwortung (§3 Abs. 1 und 2 SchulG). An dieser Entscheidung sollten die Schulmitwirkungsgremien beteiligt werden, um alle an Schule beteiligten Personen und „Parteien“ umfassend zu informieren und so für eine breite Akzeptanz des Schulhundes zu sorgen.

 

 

Ausbildung von Hund und Hundehalter

Ein Schulhund sollte sich dadurch auszeichnen, dass er Kinder und Menschen liebt. Darüber hinaus müssen Hund und Hundehalter vor dem Einsatz in der Schule an einer entsprechenden Ausbildung teilnehmen.

 

 

Räumlichkeiten in der Schule

Es gibt keine Anforderung an die Räume, in denen der Schulhund eingesetzt wird. Eine Rückzugsmöglichkeit ist aber sicherzustellen. Diese kann entweder eine Decke/ein Körbchen im Gruppenraum des Klassenzimmers und/oder auch im Verwaltungsgebäude bieten.

Der Hund hat keinen Zugang zu Lebensmitteln (Küche, …) und Toilettenräumen.

 

 

Festgelegte Einsatzzeiten

Für den Schulhund bedeutet der Einsatz in der Schule natürlich eine große Herausforderung. Sein Tagesrhythmus und seine Umgebung sind komplett verändert.

Es ist daher wichtig, dass der Hund nicht täglich im schulischen Kontext eingesetzt wird.

 

 

Sicherheit und Hygiene sowie Tierschutz

An den Schulen in NRW gelten die Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht (RISU-NRW).

Zur Reduzierung von Infektionsgefahren muss der vollständige Impfschutz des Hundes regelmäßig nachgewiesen werden. Auch die regelmäßige Entwurmung des Tieres sowie Kuren gegen Parasitenbefall müssen gewährleistet werden.

Nach dem Umgang mit dem Hund müssen sowohl Kinder als auch Erwachsene die Hände waschen. Ein „Küssen des Hundes“ sollte in jedem Fall vermieden werden.

Vor dem Einsatz des Schulhundes im Unterricht werden die Eltern befragt, ob und wenn ja, welche Allergien ihnen bei ihren Kindern bekannt sind.

Die Kinder werden auf den Hund und sein Verhalten vorbereitet. Die Verhaltensregeln für die Kinder aber auch die Erwachsenen werden vor dem Einsatz des Hundes abgesprochen. Wer keinen Kontakt zum Hund aufnehmen möchte, muss dieses auch nicht.

 

 

Versicherung

Die Kinder unterliegen dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Er tritt primär bei Personenschäden ein und prüft im Einzelfall einen eventuellen Regressanspruch gegenüber der privaten Haftpflichtversicherung für den Hund. Der Nachweis über eine entsprechende private Hundehaftpflichtversicherung muss daher vor Einsatz des Hundes vorgelegt werden. Bei Sachschäden, die vom Hund verursacht werden, müssen Ersatzansprüche dann an diese Versicherung gerichtet werden (vgl. Bildungsministerium für Bildung und Frauen: Hunde in der Schule).

 

4.    Einsatzmöglichkeiten und Wirkungsweise von Schulhunden

 

Es gibt verschiedene Einsatzmöglichkeiten für den Schulhund. Er kann am Unterricht einer Klasse durch bloße Anwesenheit oder auch gleichsam als Kamerad teilnehmen. Darüber hinaus kann der Hund aber auch als Unterrichtsgegenstand im Mittelpunkt des Unterrichts stehen (z.B. beim Thema Haustiere).

Der Einsatz eines Schulhundes wirkt sich in verschiedenen Bereichen aus:

  • Steigerung der Selbstkompetenz (Selbstbewusstsein, Mut, Verantwortungsbewusstsein)
  • Steigerung der Sozialkompetenz (Einfühlungsvermögen, Frustrationstoleranz)
  • Abbau von Stress und Aggressionen
  • Steigerung der Motivation
  • Veränderung der Lernatmosphäre durch Rücksichtnahme, Einfühlungsvermögen und Empathiefähigkeit
  • Zulassen von Körperkontakt
  • Anregung zur Kommunikation
  • Förderung der Kinder

 

 

 

 

5.    Unser Schulhund „Fine“

 

Fine wurde am 19.05.2014 geboren und lebt seit ihrer 12. Lebenswoche bei Frau Schöpgens und ihrem Mann. Sie ist ein Berner Sennenhund-Collie-Mix. Seitdem Fine bei Frau Schöpgens lebt, besucht sie regelmäßig die Hundeschule und hat hier auch einige Kommandos erlernt. Sie ist gut sozialisiert und liebt kleine und große Menschen über alles. Fine zeichnet sich durch ein ausgeglichenes Wesen und eine hohe Frustrationstoleranz aus. So reagiert sie auch gelassen gegenüber stressigen und lauten Situationen. Das konnte sie auch in vielen Kursen, die sie mit Frau Schöpgens besuchte, immer wieder beweisen. Fine ist gut motivierbar und verspielt und hat eine sehr gute Bindung an Frau Schöpgens.

 

Als Grundsatz beim Einsatz des Schulhundes gilt, dass Hund und Halterin ein Team sind. Fine begleitet Frau Schöpgens und so wird sie immer da sein, wo auch die Lehrkraft ist. Hund und Kinder werden nicht allein im Raum gelassen und die Kinder gehen auch nicht alleine Fine spazieren.

Zum Schutz von Kindern und Hund gibt es klare Regeln für den Umgang:

  • Sei leise und gehe langsam!
  • Frage vor dem Streicheln Frau Schöpgens!
  • Wasche nach dem Streicheln die Hände!
  • Gib mir ohne Erlaubnis keine Kommandos!
  • Mich darf immer nur ein Kind streicheln.
  • Ich darf nur meine Hundenahrung fressen.
  • An meinem Rückzugsort möchte ich nicht gestört werden.

 

Im Sekretariat sind folgende Nachweise einsehbar:

  • aktuelle Kopie des Impfpasses
  • Nachweis einer privaten Hundehaftpflichtversicherung
  • Sachkundenachweis
  • Nachweis über die Ausbildung zum Schulhund
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